für Hamburg und Umgebung.
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22083 Hamburg
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Wir kommen zu Ihnen |
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Kosten für das Gutachten übernimmt die gegnerische
Versicherung |
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Zertifizierte & Qualifizierte
Kfz-Sachverständige |
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Abwicklung des gesamten Unfallschadens in Kooperation mit Rechtsanwälten und Werkstätten |
✔ | Schnell und unkompliziert Zeitnahe Termine & schnelle Bearbeitung |
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✔ Immer erreichbar (auch am Wochenende)
✔ Direktabrechnung mit der Versicherung
Unser Einsatzgebiet:
Die Versicherungsgutachter oder Gutachter welche von der Versicherung geschickt wurden sind nicht Ihre Freunde, sondern haben den Profit Ihres Auftraggebers im Blick. Fallen Sie nicht auf gedrillte Versicherungsmitarbeiter herein, die Sie am Telefon mit ausgesuchter Höflichkeit umgarnen. Sachverständige der gegnerischen Assekuranz schätzen einen Unfallschaden am untersten Limit – grundsätzlich zugunsten Ihres Brötchengebers. Heute arbeiten viele Versicherungsgutachter unter Druck, da sie angewiesen werden, Unfallschäden immer nach den Vorgaben der Versicherung zu bewerten.
Beauftragen sie deshalb einen eigenen KFZ-Sachverständigen, der objektiv und nicht weisungsgebunden ist. Unsere Sachverständige / Gutachter garantieren Ihnen Rechtssicherheit, Objektivität und Klarheit. Nur mit einem unabhängigen KFZ Gutachter können Sie sicher sein, dass nicht nur der entstandene Fahrzeugschaden ermittelt wird, sondern zudem Faktoren wie Nutzungsausfall und Wertminderung korrekt und gesetzkonform in die Beurteilung einfließen.
Sie haben die freie Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren
oder ob Sie sich den Schaden mit Hilfe des Gutachtens auszahlen lassen (fiktive
Abrechnung). Einwände des Schädigers, z.B. über eine nur geringe Schadenhöhe
oder Vor- und Altschäden, können auch durch ein Gutachten entkräftet werden.
Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls im
Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern
kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden,
wodurch eine angemessene Wertminderung angesetzt werden kann.
Sie als Geschädigter dürfen einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenhöhe und -umfang beauftragen. Das dürfen Sie sogar dann noch, wenn bereits ein Sachverständiger von der Versicherung beauftragt oder das Gutachten bereits erstellt wurde. Die Versicherung muss in der Regel die Kosten des Gutachtens tragen. Ausnahmen bilden sogenannte „Bagatellschäden“, welche bis zu einer Schadenhöhe von ca. 700 € gelten. Bei solchen Schäden können wir Ihnen Kurzgutachten erstellen, welche ebenfalls in der Regel von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen sind.
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HUNGER
GMBH
Ingenieurbüro für Kfz-Technik
und Unfallanalyse
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